Anmeldung bei Gemeindeant bezüglich Hundeabgabe (Hundesteuer)

Anmeldung bei Gemeindeant bezüglich Hundeabgabe (Hundesteuer)

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen
bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.

Wenn Sie sich einen Welpen zulegen, ist er nach Vollendung des 3. Lebensmonats steuerpflichtig – dann
sollten Sie den Hund spätestens anmelden. Und wie ist das mit älteren Hunden? In der Regel haben Sie 2
bis 4 Wochen nach Erhalt Ihres Hundes Zeit für die Steueranmeldung.

Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält in der Regel nach Einzahlung der Hundeabgabe eine Hundemarke
von der zuständigen Behörde. Sie wird ihr/ihm entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des
Hauses befindet.

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