Registrierung bei Heimtierdatenbank(HDB)

Registrierung bei Heimtierdatenbank(HDB)

Wussten Sie eigentlich, dass es eine Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen in
Österreich gibt und ein Verstoß dagegen, mit bis zu 7.500 €, bestraft wird?
Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Hund und jede Zuchtkatze mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in
der Heimtierdatenbank registriert sein muß!

Den Eintrag von Hunde-Daten und HundehalterInnen–Daten in einer Datenbank, der sogenannten
Bundesdatenbank oder auch Heimtierdatenbank, nennt man elektronische Registrierung.
Die Registrierung muss spätestens 1 Monat nach dem Einsetzen des Chips erfolgen. Sie kann von der
Hundehalterin oder dem Hundehalter selbst vorgenommen werden. Sie kann aber auch – in der Regel
kostenpflichtig – durch die behandelnde Tierärztin oder den behandelnden Tierarzt erfolgen. Jede Änderung
der Daten der Tierhalterin oder des Tierhalters ist auch innerhalb eines Monats vorzunehmen

Als Registrierstelle für die HDB nimmt ANIMALDATA.COM bei allen Registrierungen die Meldung
automatisch vor, wenn auch die gesetzlich geforderten Pflichtdaten angegeben wurden. Es sind dies das
Geburtsdatum des Tierhalters, die Nummer eines Ausweises, das Datum des Haltungsbeginns und das
Geburtsland des Tieres. Die Weiterleitung an das amtliche Register erfolgt unmittelbar, wenn alle
vorgeschriebenen Felder ausgefüllt sind.

Die Internationale Tierkennzeichnungsdatenbank ANIMALDATA.COM ist ein Service der Vereinigung
Österreichischer Kleintiermediziner (VÖK) zur Zurückführung aufgegriffener Tiere zu deren Halter.
Hinweis! Die Webadresse www.heimtierdatenbank.at ist irreführend, da sie nicht zur Heimtierdatenbank
sondern zu einer privaten Datenbank verlinkt!
Die offizielle Webseite der amtlichen Heimtierdatenbank finden Sie
unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at.

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